Vermögensbildungsgesetz
(Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
- 5. VermBG)
"...
bild Dir ein Vermögen! - Der Staat legt zu - Neu ab 1999" (Broschüre
des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zur staatlichen
Förderung der Altersversorgung mit Investmentfonds und Bausparen)
Inhaltsverzeichnis
(Online-Ausgabe)
Mehr
staatliche Förderung durch das Vermögensbildungsgesetz
Heute
Sparen, morgen Guthaben
Staatliche
Förderung ab 1999
Vier
Fall-Beispiele
Fünf
Zahlen-Beispiele
Private
Altersvorsorge / Worauf Sie achten müssen
Die Broschüre
ist kostenlos erhältlich beim Bundesarbeitsministerium unter
der Bestell-Nummer A 191.
Bürgertelefon
0800/151515-6
Zum Nulltarif
montags bis donnerstags 8 20 Uhr
Herausgeber:
Bundesministerium
für Arbeit und Sozialordnung
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Postfach 500
53105 Bonn
Telefon: 0180
/ 5 15 15 10
Telefax: 0180
/ 5 15 15 11
Schriftlich:
an Herausgeber
E-Mail:
info@bma.bund400.de
Bestell-Nummer
A 200
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Zusammenfassung:
Bausparen
und Beteiligungen (z.B.: Aktien, Aktienfonds) wurden bis 1998 bis zu einem
gemeinsamen Höchstbetrag von 936 DM mit 10 Prozent Sparzulage
gefördert. Künftig (ab 01.01.1999) kann diese Förderung
allein durch Bausparen ausgefüllt werden und zusätzlich
ein Betrag von 800 DM in Beteiligungen (z.B.: Investmentfonds) angelegt
werden, die mit 20 Prozent Sparzulage gefördert werden.
Insgesamt sind
künftig vermögenswirksame Leistungen bis 1.736 DM im Jahr
mit Sparzulage begünstigt. Die maximale Sparzulage steigt
daher von heute 94 DM auf 254 DM für westdeutsche und 294 DM
für ostdeutsche Arbeitnehmer.
Zusätzlich werden die
Einkommensgrenzen auf 35.000 DM für Ledige bzw. 70.000 DM für
Zusammenveranlagte angehoben.
(Quelle: Broschüre
des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zur staatlichen
Förderung der Alterversorgung mit Investmentfonds und Bausparen: "...
bild Dir ein Vermögen! - Der Staat legt zu - Neu ab 1999")
Entwicklung
vermögenswirksamer Anlagen in deutschen Aktienfonds mit einer Vertragsdauer
von 7 Jahren
Liste
aktiv angebotener Aktienfonds für vermögenswirksame Leistungen,
die im Kalenderjahr 1999 abgeschlossen werden.
Details
zu der steuerlichen Neuregelung der Vermögenswirksamen Leistungen
ab 1999 finden Sie beim BVI (Pressemeldung, Broschüre, Interview
vom BVI)
ACHTUNG: Hier
können Sie gleich auch die Broschüre zum Thema Altersvorsorge-
Sondervermögen
beim BVI bestellen.
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