WICHTIGER
HINWEIS: Diese Informationen können nicht alleine die Grundlage für
Ihre persönliche Anlageentscheidung sein. Die Informationen ersetzen
nicht die gesetzlich (§ 19 Abs. 1 des Gesetzes über
Kapitalanlagegesellschaften, KAGG) vorgeschriebenen Unterlagen
(Verkaufsprospekt), die vor Abschluß eines Kaufvertrages über
Wertpapier- sowie Geldmarkt-Sondervermögen zur Verfügung gestellt
werden müssen. Nähere Informationen zu den einzelnen Fonds der
Investmentgesellschaften entnehmen Sie bitte deren jeweiligen
Verkaufsprospekten, die hier per email oder telefonisch und per Fax
angefordert werden können:
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Informationen und Links in diesem Dienst wurden sorgfältig nach
bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Für die Richtigkeit der
Informationen und Inhalte der Links wird jedoch keine Gewähr
übernommen. Keine der Informationsangaben ist als Werbung oder
Angebot zu verstehen. Bitte fordern Sie für jede (Geld-)
Anlageentscheidung den jeweils gültigen Verkaufsprospekt und
Geschäftsbericht an.